Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3670
OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    VOB; Gewährleistung; Sicherungseinbehalt; Bürgschaft; Sperrkonto; AGB; Inhaltskontrolle

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Ziff. 5; ; VOB/B § 17 Ziff. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17 Nr. 5, Nr. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitseinbehalt ohne Einzahlungspflicht auf Sperrkonto: Ablösung durch Bürgschaft; AGB-Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablösung des Sicherheitseinbehalts nur durch Bürgschaft: zulässig? (IBR 2002, 251)

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 5 O 36/01
  • OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 226
  • BauR 2002, 807
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01
    Das ist im Grundsatz auch vom Bundesgerichtshof anerkannt, vgl. zuletzt das Urteil vom 02.03.2000, VII ZR 475/98, u. a. veröffentlicht in BauR 2000, 1052.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 448/19

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft

    (Entgegen OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 -, Rn. 12, juris; Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - XI ZR 362/15, BGH 216, 274 Rn. 35; Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02, BGHZ 157, 29, 31 f.).

    Die Einzahlung des Betrages auf ein gemeinsames Konto hingegen schütze beide Interessen angemessen und dürfe deswegen durch AGB nicht abbedungen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 -, Rn. 12, juris).

    Der Senat verneint dies abweichend von den Entscheidungen des OLG Hamburg, BauR 1996, 904, und der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01 - Rdnr. 12, juris.

  • KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06

    Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

    Im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 hat allerdings das OLG Dresden angenommen worden, daß schon dann, wenn bei einem fünfprozentigen Sicherheitseinbehalt nur eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft als Ausgleich gestellt werden darf, es sich um einen nicht angemessenen Ausgleich handele (OLG Dresden NZBau 2002, 226 = BauR 2002, 807; zustimmend Schmitz IBR 2002, 251; 2004, 67; ders. Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online Stand 24.7.2007, Rn. 68 mit w.N.; schon früher OLG Braunschweig OLGR 1994, 180; OLG Hamburg IBR 1996, 363).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 599/04

    Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!

    Auch die in der Klausel enthaltene Abbedingung des § 17 Nr. 5 VOB/B (Einzahlung auf ein Sperrkonto) verstößt gegen § 9 AGBG = § 307 BGB n.F. (OLG Dresden, BauR 2002, 807 f.; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 81 f.; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 307 RdNr. 162).
  • LG Kiel, 05.04.2012 - 9 O 180/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Gewährleistungssicherheit

    Dabei hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, daß selbst dann, wenn in einer derartigen Klausel dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben werde, den Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden, es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers handele und es nicht darauf ankomme, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist (vgl. OLG Dresden, BauR 2002, 807; BGH IBR 2011, 580).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 221/00   

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https://dejure.org/2001,5196
OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 221/00 (https://dejure.org/2001,5196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2001 - 22 U 221/00 (https://dejure.org/2001,5196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 22 U 221/00 (https://dejure.org/2001,5196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsstrafe; Bruttoschlussrechnungssumme; Schlussrechnung; Vereinbarung eines Pauschalfestpreises; Stillschweigende Zustimmung; Zurückbehaltungsrecht; Abschlagszahlungen

  • Judicialis

    BGB § 339; ; VOB/B § 1 Nr. 4; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 339; VOB/B § 1 Nr. 4 § 16 Nr. 5 Abs. 3
    Vertragsstrafe in Prozent der Bruttoschlussrechnungssumme bei Pauschalfestpreis - Arbeit nach Ausführungsplänen ohne Protest als stillschweigende Zustimmung - Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vollständiger Abschlagszahlungen

  • ibr-online

    Anordnung von Zusatzleistung durch Vorlage geänderter Pläne

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1597
  • NZBau 2002, 226
  • BauR 2001, 1628 (Ls.)
  • BauR 2001, 1737
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 221/00
    Es ergeben sich auch keine Bedenken dagegen aus §§ 339 BGB, 138 BGB oder AGBG, da die Vertragsstrafenabrede an die verschuldete Fristüberschreitung anknüpft, die Höhe von 0, 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme pro Kalendertag in Verbindung mit der Begrenzung auf insgesamt 10 % nicht unangemessen ist und eine Beziehung zum Verzugsschaden dadurch hergestellt wird, dass die Strafe für Zwischenfristen bei Einhaltung des Fertigstellungstermin entfallen sollte (vgl. BGH BauR 1983, 80, BauR 1999, 645).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 221/00
    Es ergeben sich auch keine Bedenken dagegen aus §§ 339 BGB, 138 BGB oder AGBG, da die Vertragsstrafenabrede an die verschuldete Fristüberschreitung anknüpft, die Höhe von 0, 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme pro Kalendertag in Verbindung mit der Begrenzung auf insgesamt 10 % nicht unangemessen ist und eine Beziehung zum Verzugsschaden dadurch hergestellt wird, dass die Strafe für Zwischenfristen bei Einhaltung des Fertigstellungstermin entfallen sollte (vgl. BGH BauR 1983, 80, BauR 1999, 645).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5189
OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5189)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.1999 - 12 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5189)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 1999 - 12 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertragserfüllungsbürgschaft für ein Generalunternehmervertrag zum schlüsselfertigen Bau eines Mehrfamilienhauses; Zeugenbeweis für von der Bürgschaft nicht erfasste mangelhafte Zusatzleistungen

  • ibr-online

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Einwendungen im Urkundenprozeß zur Vertragsstrafe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 765; VOB/B § 11 Nr. 4
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Urkundenprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A.: Rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen? (IBR 2002, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 226 (Ls.)
  • BauR 2002, 127
  • ZfBR 2002, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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